Wer finanziert die Versorgungsleistungen?
Das Betriebsrentengesetz sieht eine Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung über den Arbeitgeber und/oder über den Arbeitnehmer (sog. Entgeltumwandlung) vor. Das Versorgungswerk bietet auch beide Möglichkeiten an. Somit können die Versorgungsleistungen über
- den Arbeitgeber,
- den Arbeitnehmer oder über
- Beide
finanziert werden.